Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle Seiten unter https://centao.de. Sie folgt § 14 der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV).
2. Stand der Vereinbarkeit
Die Seiten sind nach eigener Einschätzung weitgehend mit den Anforderungen der EN 301 549 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA vereinbar. Sie bestehen aus Text und Bildern. Das einzige Skript klappt auf schmalen Bildschirmen das Menü auf. Es gibt keine Videos, keine Formulare und keine Zeitbegrenzungen.
3. Was geprüft wurde
Am 1. Oktober 2026 wurden alle Seiten automatisch mit axe-core geprüft, ohne Verstoß. Im Kopfbereich, wo die automatische Prüfung den Hintergrund nicht sicher erkennt, wurde der Farbkontrast nachgerechnet: Text mindestens 7,2:1, Schaltflächen mindestens 6,2:1, gefordert sind 4,5:1. Alle Bilder tragen eine Textalternative, die beschreibt, was zu sehen ist. Jede Seite hat einen Hauptbereich und echte Überschriften-Ebenen.
4. Was noch nicht geprüft ist
Eine Prüfung mit Screenreadern und eine vollständige Bedienung nur mit der Tastatur stehen aus. Eine automatische Prüfung erkennt nur einen Teil der möglichen Barrieren, der Rest braucht eine Prüfung durch Menschen. Diese Erklärung wird fortgeschrieben.
5. Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 1. Oktober 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung mit dem eigenen Prüfwerkzeug bfsg-check.
6. Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt dieser Seiten in anderer Form? Schreiben Sie an mail@mantik.it. Wir antworten und bessern nach.
7. Durchsetzungsverfahren
Führt Ihre Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.